Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reparaturleistungen, Wartungsarbeiten und Beschaffung von Ersatzteilen
I. Geltungsbereich
Die aufgeführten AGB gelten für Verträge zwischen: Eberhard Eiberger, Süd-Support24, vertreten durch den Inhaber:
Eberhard Eiberger
Bergstraße 15
89567 Sontheim
Tel. 0173 8682499
info@sued-support24.de
www.sued-support24.de
hier Auftragnehmer genannt und dem jeweiligen Kunden/Auftraggeber.
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der
nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Lediglich von uns schriftlich bestätigte Abweichungen sind wirksam.
II. Beauftragung
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Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer, etwaige Kostenvoranschläge oder Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
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Sollten sich während der laufenden Reparaturarbeiten Änderungen ergeben, wie zusätzliche Erfordernisse oder ergänzende Arbeiten, hat der Kunde/Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu
informieren. Auch für diese Arbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bekannten Konditionen.
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Durch die Beauftragung ermächtigt uns der Kunde/Auftraggeber zur etwaigen Erteilung von Unteraufträgen.
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Die Preise für unsere Leistungen und Lieferungen beziehen sich auf den im Auftrag angegebenen Standort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen. (Erfüllungsort)
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Transport-, Versand- und Lieferkosten gehen zulasten des Kunden/Auftraggebers.
III. Liefer- und Leistungsfristen, Fertigstellung
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Fristen und Liefertermine sind immer unverbindlich und unter dem Vorbehalt korrekter und rechtzeitiger Lieferung durch Lieferanten und Hersteller.
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Ändert sich diese Verfügbarkeit oder ergeben sich Verzögerungen, die den ursprünglichen Auftrag verändern, erweitern oder verzögern, werden diese von uns unverzüglich mitgeteilt
IV. Zahlung
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Zahlungen sind unverzüglich nach Lieferung oder Fertigstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher, besonderer Vereinbarung
zulässig.
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Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, Rechnungen ausschließlich elektronisch zu erhalten.
V. Gewährleistung
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Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Kunde/Auftraggeber hat einen Mangel der Reparatur oder Montage unverzüglich mitzuteilen. Hat
der Kunde/Auftraggeber ohne Einwilligung von Eiberger / Süd-Support24 Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung für
diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
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Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel wird gemäß § 476 Abs. 2 BGB auf ein Jahr verkürzt, sofern der Auftragnehmer den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Diese Verkürzung gilt ferner nicht für die Haftung nach ProdHaftG. Ebenso ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfrist
sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wegen sonstiger Schäden, die auf vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des
Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Die Mitteilung etwaiger Mängel ist unverzüglich nach ihrer Feststellung, schriftlich und möglichst detailliert zu erfolgen. Sollte dann doch kein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegen, sind
alle aufgetretenen Kosten, wie Feststellungs-, Reparatur und Fahrtkosten, vom Auftraggeber zu tragen.
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Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab der Lieferung / Dienstleistung
VI. Haftung
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Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit der Auftragnehmer nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B.Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die der Auftragnehmer dem Kunden nach
Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
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Schadensersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, verjähren nach einem Jahr. Am Ende des Jahres, indem der Anspruch entstand, beginnt die
Verjährungsfrist. (§ 199 Abs. 1 BGB)
VII. Widerrufsrecht
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Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
VIII. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
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Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde/Auftraggeber Kostengrenzen setzen.
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Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum
Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und
die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrags umfasst waren. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
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Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils
gesondert auszuweisen.
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Dem Kunden/Auftraggeber steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde/Auftraggeber den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der
Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die der Auftragnehmer zu
vertreten hat. Nach der Kündigung stellt der Auftragnehmer eine Rechnung und sendet diese dem Kunden/Auftraggeber zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu. D
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Der Auftragnehmer, Eiberger, Süd-Support24, kann bei der Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
IX. Sonstiges
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Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus Verträgen ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
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Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
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Sollten einzelne Bestimmungen der Verträge unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der
unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.